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Satzung
§ 1.0. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Diakonos e. V."
Der Sitz des Vereins ist Freudenberg - Oberholzklau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2.0. Ziel und Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Lebenshilfe und Unterstützung von bedürftigen Menschen die infolge Ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind sowie die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen.
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
§ 2.1. Arbeitstraining und Freizeitpädagogik
§ 2.2. Beratung und Seelsorge, Einzel und Gruppengespräch
§ 2.3. Diakonische Hilfe (z.B. Umzugshilfe, Behördengänge )
§ 2.4. Zurüstung und Begegnung, Motivation und Aufbautraining
§ 3.0. Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke,. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Sie haben beim Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
§ 4.0. Finanzierung
Die Finanzierung der Arbeit des Vereins erfolgt durch einen festgesetzten Monatsbeitrag seiner Mitglieder sowie durch freiwillige Spenden und Zuschüsse oder Fördermittel, u.a. von Bund, Land, Kommune oder anderer Einrichtungen.
§4. 1. Mitgliedsbeiträge
Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner : 5 € im Monat Erwerbstätige : 10 € im Monat
§ 5.0. Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen sein, die dem Zweck und Ziel zustimmen. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten und soll in schriftlicher Form erfolgen. Dafür stehen entsprechende Formulare zur Verfügung.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach Eingang eines schriftlichen Antrags.
Mitglieder können auch hauptamtlich für den Verein tätig g sein. n.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
§ 6.0. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
Der Vorstand Die Mitgliederversammlung
§ 7.0. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden dem stellvertretendem Vorsitzenden - Kassenwart Stellvertretenden Kassenwart Schriftführer Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt Gewählt sind jeweils die Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl. Die Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Vereinsmitglieder können hauptamtlich für den Verein tätig g sein. Dies muss mit einer 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
§8.0 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmaljährlich statt. Eine außerordentliche ist einzuberufen: - sobald der Vorstand es beschließt - wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies beantragt . Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 2 Wochen vorher durch eine schriftliche Einladung des Vorstandes.( oder Einladung per E-Mail ) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende oder dessen Vertreter. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst und im Protokoll schriftlich festgehalten. Zu Satzungsänderungen ist eine 2/1 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich,
§9.0 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
den Vorstand wählen den Jahresbericht entgegen nehmen den Vorstand entlasten die Bestellung der Prüfer für die Jahresrechnung über vorliegende Anträge zu entscheiden Änderung der Satzung zu beschließen Den Vorstand, oder Teile daraus, in eine hauptamtliche Tätigkeit zu wählen Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem amtierenden Schriftführer zu unterzeichnen ist. Bei Verhinderung des Schriftführers wählen die Mitglieder jemanden für die entsprechende Versammlung.
§10 Haftung
Eine persönliche Haftung des Vorstandes wird ausgeschlossen, es sei denn, dass es vorsätzlich, oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der Verein haftet nur in Höhe seines Vermögens.
§11 Satzungsänderung
Für eine Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich. Über eine Satzungsänderung kann in der Mitgliederversammlung nur entschieden werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt hingewiesen und der neue Satzungstext beigefügt wurde.
§12 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung und mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereines an die Siegener Tafel e.V. die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
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